Auto & Bike STAHL

Impressum

Anschrift:
Auto & Bike STAHL
Schillingstraße 4
1220 Wien
Österreich

Kontaktdaten:
Tel: 01 33 122 193
Fax: +43(0)1/33122-66
E-Mail: sales@autostahl.com

Unternehmensdaten:
Firma: "Auto-Stahl" Reparatur und vertriebs-Gesellschaft m. b. H.
Vertretungsberechtigte(r): Ing. Gernot Keusch
UID-Nummer: ATU 43006803
Firmenbuch-Nummer: 158491a
Gerichtsstand: Wien


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Neuwagen
Definitionen
Als Kaufgegenstand im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden Kraftfahrzeuge verstanden. Verkäufer ist die Auto-Stahl Reparatur
und Vertriebs-Gesellschaft m.b.H., im Folgenden kurz STAHL genannt.
Als Käufer ist jede juristische oder natürliche Person in ihrer Eigenschaft als
Unternehmer oder Verbraucher zu verstehen.
Allgemeines und Geltungsumfang
Die nachfolgenden Bedingungen (AGB) gelten für den gegenständlichen
umseitigen Vertrag mit dem Käufer. Bedingungen des Käufers bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung, und
zwar auch wenn sie eine Bestimmung enthalten, wonach entgegenstehende
Bestimmungen nicht gelten sollen. Von den AGB sowie dem
Kaufvertragsinhalt ergänzende, abweichende oder sonstige Erklärungen und
Zusagen von Mitarbeitern von STAHL (z.B. betreffend Umfang, Lieferzeit,
Ausstattung, Preis, Rabatte, sowie Durchführbarkeit von Lieferungen) sind
unverbindlich, soweit sie nicht als schriftlich in dem umseitigen Kaufvertrag
bestätigt werden. Für Verbraucher kommen die zwingenden Bestimmungen
des KschG zur Anwendung, sofern diese AGB Bestimmungen enthalten
sollten, die diesen zwingenden Bestimmungen widersprechen.
I. Zahlungsbedingungen
1. Der Käufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen
aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen bei STAHL eingegangen ist.
2. Zahlungen des Käufers können mit schuldbefreiender Wirkung
ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Kassabereich der
Geschäftsräumlichkeiten von STAHL geleistet und durch Vorlage des von
STAHL hierbei ausgefolgten Kassabeleges nachgewiesen werden. Zahlungen
sind unabhängig von allenfalls angegebenen Zweckbestimmungen der Reihe
nach zunächst auf Umsatzsteuer, Zinsen, Zinseszinsen, diverse Spesen und
zuletzt auf den noch aushaftenden vertragsgegenständlichen Preis zu leisten.
Zessionen, Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur
aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Das vereinbarte
Entgelt ist unbeschadet einer Anzahlung oder der Leistung eines
Reservierungsentgelts auf den Kaufpreis vom Käufer Zug um Zug gegen
Übergabe des Kaufgegenstandes auszufolgen.
3. Im Falle eines Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von
12% (zwölf) p.a. als vereinbart, wobei die Bezahlung allfälliger Mahn-, Inkassound Anwaltskosten, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
dienen, als vereinbart gelten. Pro erfolgte Mahnung ist STAHL berechtigt, ein
Bearbeitungsentgelt in der Höhe von Euro 30 (dreißig) in Rechnung zu stellen.
Für den Fall einer vereinbarten Ratenzahlung tritt Terminverlust ein, sobald
der Käufer mit nur einer Zahlung auch nur einer Rate mehr als acht Tage in
Verzug gerät.
4. Sollten Umstände eintreten, die eine Unter- oder Überschreitung des
vereinbarten Kaufpreises mit Wirksamkeit für einen Zeitpunkt, welcher 2
Monate nach Abschluss des Kaufvertrages liegt, zur Folge haben der
Kaufpreis kann sich insbesondere wegen Änderung von Zöllen, Änderung oder
Neueinführung von Steuern und Abgaben, Änderung des Einstandspreises
sowie wegen aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlicher
Ausstattungsänderungen erhöhen oder senken - ist STAHL verpflichtet bzw.
berechtigt die Kaufpreissenkung bzw. Kaufpreiserhöhung auf den Käufer zu
übertragen. STAHL hat den Käufer von derartigen Änderungen umgehend zu
unterrichten.
5. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung
aufzuheben, es sei denn der Käufer ist Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes, so ist er in jenen Fällen berechtigt, seine
Verbindlichkeiten dann durch Aufrechnung zu tilgen, wenn STAHL
zahlungsunfähig ist, wenn die Gegenforderung in einem rechtlichen
Zusammenhangmit der Verbindlichkeit des Käufers steht, diese gerichtlich
festgestellt oder von STAHL anerkannt worden ist. Darüber hinaus und bei
Vorliegen eines beiderseitigen Unternehmergeschäfts ist eine Aufrechnung
des Käufers ausgeschlossen.
6. Im Falle einer Fremdfinanzierung behält STAHL einen Fahrzeugschlüssel
ein, bis der Kaufpreis zur Gänze vom Drittfinanzierer bezahlt ist. Es wird
vereinbart, dass für den Fall, dass der Kaufpreis weder von der
drittfinanzierenden Stelle (Kreditinstitut, Bank, Leasing u.ä.) noch vom Käufer
binnen der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen wird, STAHL berechtigt ist,
unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist den Kaufpreis entweder dem Käufer
oder dem Drittfinanzierer gegenüber sofort fällig zu stellen. Kommen weder
der Drittfinanzierer noch der Käufer binnen dieser Frist der
Zahlungsaufforderung nach, ist STAHL berechtigt, sich den Besitz an dem im
Eigentumsvorbehalt von STAHL stehenden Kaufgegenstand und dem
Typenschein sofort selbst zu verschaffen. Der Einzug erfolgt stets auf Kosten
und Gefahr des Käufers. Für den Fall der berechtigten Einziehung des
Kaufgegenstandes durch STAHL verzichtet der Käufer auf Einbringung einer
Besitzstörungsklage und ist dies falls auch nicht berechtigt, irgendwelche
Schadenersatzansprüche aus dem Einzug der Sache abzuleiten. Darüber
hinaus schuldet der Käufer STAHL Verzugszinsen aus dem nicht beglichenen
Kaufpreis in vereinbarter Höhe.
II. Lieferung
1. Die Auslieferung des Kaufgegenstandes erfolgt zu den im Kaufvertrag
vereinbarten Bedingungen, wobei Liefertermine als unverbindlich gelten. Für
lieferantenbedingte Lieferverzögerungen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung,
sowie ohne Verschulden von STAHL entstandene Nichtlieferung und
Beschädigung haftet STAHL nicht. STAHL räumt dem Käufer ein
Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag für den Fall ein, dass der im Kaufvertrag
unverbindlich genannte Liefertermin tatsächlich um mehr als 4 Monate
überschritten wird. Der Käufer verzichtet bei Ausübung dieses
Rücktrittsrechtes auf jegliche Schadenersatzansprüche gegenüber STAHL.
2. STAHL verständigt den Käufer, sobald der bestellte Kaufgegenstand zur
Abholung bereit steht. Der Käufer ist verpflichtet, diesen binnen 7 Tagen nach
Verständigung der Abholbereitschaft zu übernehmen, wobei der Tag der
Verständigung nicht einzurechnen ist. Nach Ablauf dieser Frist ist STAHL
berechtigt, dem Käufer eine Standgebühr von Euro 50 (fünfzig) pro Tag zu
verrechnen bzw. ist STAHL berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des
Käufers anderweitig ein- bzw. auf öffentlicher Verkehrsfläche abzustellen.
Außerdem gehen alle mit dem Besitz des Fahrzeuges verbundenen Kosten,
Lasten und Gefahren auf den Käufer über. STAHL haftet für Schäden am
Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nur mehr, wenn STAHL diese grob fahrlässig
herbeigeführt hat. STAHL ist ab diesem Zeitpunkt weiters berechtigt, über den
Kaufgegenstand frei zu verfügen und an seiner Stelle einen gleichartigen
Kaufgegenstand zu liefern.
3. Übergabeort ist der jeweils vereinbarte Erfüllungsort.
4. Die Erfüllung ist auch dann vertragsgemäß, wenn die Ausführung des
Kraftfahrzeuges nur in einem dem Käufer zumutbaren, geringfügigen und
sachlich gerechtfertigten Maße von der bestellten Ausführung abweicht. Dies
gilt insbesondere für durch die serienmäßige Fertigung bedingte
Abweichungen in Form und Konstruktion.
III. Rücktritt
1. STAHL kann ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und
den ihm daraus entstandenen Schaden (wozu auch mittelbare Schäden und
entgangener Gewinn zählen) gegenüber dem Käufer geltend machen, wenn
der Käufer zahlungsunfähig wird oder über das Vermögen des Käufers ein
Ausgleichsverfahren eröffnet wird, unter Setzung einer Nachfrist von 14
Tagen, wenn der Käufer den Vertrag nicht erfüllt oder in Verzug gerät sowie in
jedem sonst gesetzlich geregelten Fall.
2. Der Käufer ist unter Setzung einer Nachfrist zum Rücktritt berechtigt, wenn
STAHL seine vertragliche Verpflichtung nicht fristgerecht erfüllt. 3. Bei
schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages durch STAHL, hat dieser eine
etwaige Anzahlung/Reservierungsentgelt innerhalb von acht Tagen an den
Käufer rück zu erstatten.
4. In den Fällen, in denen STAHL sein Rücktrittsrecht gemäß Punkt III.1.
ausübt, ist STAHL berechtigt, 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises als
Konventionalstrafe/Stornogebühr zu verlangen. STAHL ist berechtigt, diese
Forderung gegen den Anspruch des Käufers auf Rückzahlung der
Anzahlung/Reservierungsentgelt oder sonst auf den Kaufpreis geleistete
Beträge aufzurechnen. Ist der Käufer ein Unternehmer, so ist die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens dadurch nicht
ausgeschlossen und unterliegt diese Konventionalstrafe/Stornogebühr nicht
dem richterlichen Mäßigungsrecht.
5. Erweitertes Rücktrittsrecht für Verbraucher
Ist der Käufer hinsichtlich des gegenständlichen Rechtsgeschäfts Verbraucher
im Sinne der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und hat er
seine Vertragserklärung weder in den von STAHL für seine geschäftlichen
Zwecke dauernd benutzten Räumen, noch bei einem von diesem dafür auf
einer Messe oder einem Markt benutzten Stand abgegeben, so kann er vom
Vertrag binnen Wochenfrist zurücktreten. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung
des Kaufvertrages, der eine Belehrung über das Rücktrittsrecht erhält, an den
Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages, zu
laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es
genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung
oder die von STAHL enthält, STAHL oder dessen Beauftragten, der an
Vertragshandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der
erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die
Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung
innerhalb des im Passus 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird. Tritt der
Verbraucher nach den vorgenannten Bestimmungen (§ 3 KSchG) vom Vertrag
zurück, so hat Zug um Zug damit- STAHL den Kaufpreis samt den
gesetzlichen Zinsen vom Zahlungseingang des Kaufpreises an zurück zu
erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen
und nützlichen Aufwand zu ersetzen; - der Verbraucher das Kraftfahrzeug
zurückzustellen und STAHL eine angemessene Abgeltung für die Benutzung
des Kraftfahrzeuges zu leisten; diese Abgeltung ist auf den Verbrauchernutzen
abzustellen, nach dem die Abgeltung für die Benutzung des Fahrzeuges
insbesondere anhand der Kilometerlaufleistung des Fahrzeuges zwischen
Übergabestichtag und Tag der Wandlung (Rückübergabe) bemessen wird. Ist
die Rückstellung der vom STAHL bereits erbrachten Leistungen unmöglich
oder untunlich, so hat der Verbraucher STAHL deren Wert zu vergüten, soweit
sie dem Verbraucher zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen. Die
vorangehenden Absätze lassen Schadenersatzansprüche unberührt.
IV. Eigentumsvorbehalte
1. Ist der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung an den Käufer
ausgefolgt worden, behält sich STAHL das Eigentum am Kaufgegenstand
sowie am Typenschein bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (inkl.
Nebenkosten wie Zinsen, Versand-, Mahnkosten udgl.) vor. Der Käufer
verpflichtet sich, den Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises gegen alle wie immer gearteten Schäden sowohl Haftpflicht- wie
auch Vollkasko zu versichern und die ihm aus Schadensfällen erwachsenen
Entschädigungsansprüche in Höhe des noch aushaftenden Kaufpreises an
STAHL abzutreten sowie STAHL die rechtzeitige Zahlung der
Versicherungsprämie jederzeit nachzuweisen. Sonst trägt der Käufer
sämtliche Gefahren, insbesondere die Gefahr der zufälligen Schädigung des
Kaufgegenstandes. Der Käufer verpflichtet sich, STAHL gegenüber jedweden
Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art immer, über den im
Eigentumsvorbehalt STAHL stehenden Kaufgegenstand zu treffen,
insbesondere darf der Käufer diesen nicht weiterverkaufen, sicherungsweise
übereignen oder verpfänden. Von Zugriffen Dritter hat der Käufer STAHL
unverzüglich zu verständigen. Verfügt der Käufer vertragswidrig dennoch über
das Vorbehaltsgut, so tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen an STAHL
ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes gegenüber
einem Dritten entstehen werden und verpflichtet sich, den Dritten über die
Abtretung in Kenntnis zu setzen und die Abtretung in seinen
Geschäftsbüchern zu vermerken.
3. Der Typenschein bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
samt Nebengebühren in Verwahrung von STAHL.
4. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht vollinhaltlich
nach, kann STAHL das vorbehaltene Eigentum geltend machen. Der Käufer
hat den Kaufgegenstand und den Typenschein auf eigene Kosten und Gefahr
an STAHL zurückzustellen. STAHL ist weiters berechtigt, sich den Besitz an
dem Kaufgegenstand und dem Typenschein selbst zu verschaffen. Der Einzug
erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers. Für den Fall der berechtigten
Einziehung des Kaufgegenstandes durch STAHL verzichtet der Käufer auf
Einbringung einer Besitzstörungsklage und ist diesfalls auch nicht berechtigt,
irgendwelche Schadenersatzansprüche aus dem Einzug der Sache abzuleiten.
STAHL ist zur Aufrechnung dieser Kostenforderung gegen den Anspruch des
Käufers auf Rückzahlung der Anzahlung oder sonst auf den Kaufpreis
geleisteter Beträge berechtigt.
V. Gewährleistung
1. Liegt ein Verbrauchergeschäft vor, so leistet STAHL innerhalb der
gesetzlichen Frist Gewähr für den Kaufgegenstand.
2. Liegt ein Unternehmergeschäft vor, gilt folgendes als vereinbart: Sofern der
Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist
leistet STAHL ab Übergabe Gewähr für den fabrikneuen Kaufgegenstand für
die Dauer von sechs Monaten. STAHL leistet jedoch nur für Mängel Gewähr,
die bei Übergabe bereits vorhanden waren. Den Käufer trifft die volle
Beweislast für den Mangel selbst, und dass der Mangel bereits bei Übergabe
bestanden hat; es gilt keine Vermutung der Mangelhaftigkeit. Die
Gewährleistung gegenüber Unternehmern ist auf Nachtrag und Verbesserung
beschränkt. Ein Austausch des Kaufgegenstandes wird ausgeschlossen.
Mängelrüge: Bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung und Verlust seiner
Rechte aus Schadenersatz und Irrtum müssen Mängel binnen 14 Tagen nach
Übernahme der Ware, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach
Feststellung vom Käufer bei STAHL schriftlich gerügt werden und der
beanstandete Kaufgegenstand über Aufforderung an STAHL binnen 14 Tagen
übergeben werden. Die Gewährleistungsrechte eines Konsumenten bleiben
davon unberührt.
3. Im Fall der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des
Fahrzeuges durch den Käufer hat er STAHL, Zug um Zug gegen
Rückerstattung des Kaufpreises, eine angemessene Abgeltung (amtliches
Kilometergeld) für die Benützung des Kraftfahrzeuges bzw. die Nutzung des
Kaufgegenstandes für den Zeitraum ab Übergabe des Kaufgegenstandes bis
zum Begehren über die Wandlung zu leisten. Diese Abgeltung hat auf den
Verbrauchernutzen abzustellen, indem die Abgeltung für die Benutzung des
Fahrzeuges insbesondere anhand der Kilometerlaufleistung des Fahrzeuges
zwischen Übergabestichtag und Tag der Wandlung (Rückübergabe)
bemessen wird.
VI. Garantiebestimmungen
Die Garantiezusagen, welche im Verhältnis zwischen Hersteller der Ware und
Käufer gelten, sind nicht auf das Vertragsverhältnis zwischen STAHL und
Käufer anzuwenden; STAHL haftet sohin nicht aufgrund der vom Hersteller
/Generalimporteur übernommenen Garantien. Es wird darauf hingewiesen,
dass etwaige vom Hersteller/Generalimporteur eingeräumte Garantien
ausschließlich gegenüber diesem geltend zu machen sind.
Gewährleistungspflichten von STAHL werden dadurch weder geschmälert
noch erweitert.
VII. Haftung
Der Käufer verpflichtet sich bei sonstigem Haftungsausschluss die ihm
erteilten Sicherheitshinweise und die ihm übergebene Betriebsanleitung samt
Sicherheitsbedingungen genauestens zu beachten. STAHL haftet
grundsätzlich nur für Schäden am Kaufgegenstand resultierend aus Vorsatz
und krass grober Fahrlässigkeit seitens STAHL. STAHL haftet nur für
unmittelbare Schäden, nicht aber für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden
oder entgangenen Gewinn. Im Rahmen der Verschuldenshaftung hat der
Käufer den Beweis zu erbringen, dass STAHL den Schaden verschuldet hat.
Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich dieser Haftungsausschluss auf
leicht fahrlässig verschuldete Schäden. Für alle Schäden und Mängel inklusive
Folgeschäden durch Fehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (PHG)
wird die Haftung ausgeschlossen, sofern es sich bei dem Geschädigten nicht
um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt.
Der Käufer verzichtet im Vorhinein auf alle Regressrechte, die ihm gemäß § 12
PHG gegen STAHL oder seine Lieferanten zustehen würden.
VIII. Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort, sonstige Bestimmungen
1. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag entscheidet das am Sitz von STAHL
sachlich zuständige Gericht, sofern der Käufer nicht ein Verbraucher ist und
dieser an diesem Ort weder seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt
noch seine Arbeitsstätte hat. Es gilt österreichisches materielles Recht.
2. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Erklärungen ist die Absendung innerhalb
der jeweiligen Frist ausreichend. Sie können wirksam nur an die im Vertrag
jeweils angegebenen Adressen versandt werden. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, allfällige Änderungen ihrer im Vertrag genannten Anschriften
dem anderen Vertragsteil unverzüglich und schriftlich bekannt zu geben,
ansonsten Zustellungen an die im Vertrag genannte Anschriften wirksam sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages aus welchem Grunde
immer ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein, berührt dies
nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die
unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder
durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
4. Der Käufer bestätigt diesen Kaufvertrag im Geschäftslokal STAHL
unterschrieben zu haben.









Allgemeine Geschäftsbedingungen Gebrauchtwagen
Definitionen
Als Kaufgegenstand im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden Kraftfahrzeuge verstanden. Verkäufer ist die Auto-Stahl Reparatur
und Vertriebs-Gesellschaft m.b.H., im folgenden kurz STAHL genannt. Als
Käufer ist jede juristische oder natürliche Person in ihrer Eigenschaft als
Unternehmer oder Verbraucher zu verstehen.
Allgemeines und Geltungsumfang
Die nachfolgenden Bedingungen (AGB) gelten für den gegenständlichen
umseitigen Vertrag mit dem Käufer. Bedingungen des Käufers bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung, und
zwar auch wenn sie eine Bestimmung enthalten, wonach entgegenstehende
Bestimmungen nicht gelten sollen. Von den AGB sowie dem
Kaufvertragsinhalt ergänzende, abweichende oder sonstige Erklärungen und
Zusagen von Mitarbeitern von STAHL (z.B. betreffend Umfang, Lieferzeit,
Ausstattung, Preis, Rabatte, sowie Durchführbarkeit von Lieferungen) sind
unverbindlich, soweit sie nicht als schriftlich in dem umseitigen Kaufvertrag
bestätigt werden. Für Verbraucher kommen die zwingenden Bestimmungen
des KschG zur Anwendung, sofern diese AGB Bestimmungen enthalten
sollten, die diesen zwingenden Bestimmungen widersprechen.
I. Zahlungsbedingungen
1. Der Käufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen
aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen bei STAHL eingegangen ist.
2. Zahlungen des Käufers können mit schuldbefreiender Wirkung
ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Kassabereich der
Geschäftsräumlichkeiten von STAHL geleistet und durch Vorlage des von
STAHL hierbei ausgefolgten Kassabeleges nachgewiesen werden. Zahlungen
sind unabhängig von allenfalls angegebenen Zweckbestimmungen der Reihe
nach zunächst auf Umsatzsteuer, Zinsen, Zinseszinsen, diverse Spesen und
zuletzt auf den noch aushaftenden vertragsgegenständlichen Preis zu leisten.
Zessionen, Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur
aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Das vereinbarte
Entgelt ist unbeschadet einer Anzahlung auf den Kaufpreis vom Käufer Zug
um Zug gegen Übergabe des Kaufgegenstandes auszufolgen.
3. Im Falle eines Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von
12% (zwölf) p.a. als vereinbart, wobei die Bezahlung allfälliger Mahn-, Inkassound Anwaltskosten, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
dienen, als vereinbart gelten. Pro erfolgter Mahnung ist STAHL berechtigt, ein
Bearbeitungsentgelt in der Höhe von Euro30 (dreißig) in Rechnung zu stellen.
Für den Fall einer vereinbarten Ratenzahlung tritt Terminverlust ein, sobald
der Käufer mit nur einer Zahlung auch nur einer Rate mehr als acht Tage in
Verzug gerät.
4. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, ist
er berechtigt, seine Verbindlichkeiten dann durch Aufrechnung zu tilgen, wenn
STAHL zahlungsunfähig ist, wenn die Gegenforderung in einem rechtlichen
Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers steht, diese
gerichtlich festgestellt oder von STAHL anerkannt worden ist. Darüber hinaus
und bei Vorliegen eines beiderseitigen Unternehmergeschäfts ist eine
Aufrechnung des Käufers ausgeschlossen.
5. Im Falle einer Fremdfinanzierung behält STAHL einen Fahrzeugschlüssel
ein, bis der Kaufpreis zur Gänze vom Drittfinanzierer bezahlt ist. Es wird
vereinbart, dass für den Fall, dass der Kaufpreis weder von der
drittfinanzierenden Stelle (Kreditinstitut, Bank, Leasing u.ä.) noch vom Käufer
binnen der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen wird, STAHL berechtigt ist,
unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist den Kaufpreis entweder dem Käufer
oder dem Drittfinanzierer gegenüber sofort fällig zu stellen. Kommen weder
der Drittfinanzierer noch der Käufer binnen dieser Frist der
Zahlungsaufforderung nach, ist STAHL berechtigt, sich den Besitz an dem im
Eigentumsvorbehalt von STAHL stehenden Kaufgegenstand und dem
Typenschein sofort selbst zu verschaffen. Der Einzug erfolgt stets auf Kosten
und Gefahr des Käufers. Für den Fall der berechtigten Einziehung des
Kaufgegenstandes durch STAHL verzichtet der Käufer auf Einbringung einer
Besitzstörungsklage und ist diesfalls auch nicht berechtigt, irgendwelche
Schadenersatzansprüche aus dem Einzug der Sache abzuleiten. Darüber
hinaus schuldet der Käufer STAHL Verzugszinsen aus dem nicht beglichenen
Kaufpreis in vereinbarter Höhe.
II. Lieferung
1. Die Auslieferung des Fahrzeuges erfolgt zu dem im Kaufvertrag
vereinbarten Liefertermin, wobei Liefertermine als unverbindlich gelten.
2. STAHL verständigt den Käufer, sobald der bestellte Kaufgegenstand zur
Abholung bereit steht. Der Käufer ist verpflichtet, diesen binnen 7 Tagen nach
Verständigung der Abholbereitschaft zu übernehmen, wobei der Tag der
Verständigung nicht einzurechnen ist. Nach Ablauf dieser Frist ist STAHL
berechtigt, dem Käufer eine Standgebühr von Euro fünfzig pro Tag zu
verrechnen bzw. ist der Auftragnehmer berechtigt, den Reparaturgegenstand
auf Kosten des Auftraggebers anderweitig ein- bzw. auf öffentlicher
Verkehrsfläche abzustellen. Außerdem gehen alle mit dem Besitz des
Fahrzeuges verbundenen Kosten, Lasten und Gefahren auf den Käufer über.
STAHL haftet für Schäden am Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nur mehr, wenn
STAHL diese grob fahrlässig herbeigeführt hat. STAHL ist ab diesem Zeitpunkt
weiters berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen und an seiner
Stelle einen gleichartigen Kaufgegenstand zu liefern.
3. Übergabeort ist der jeweils vereinbarte Erfüllungsort.
III. Rücktritt
1.STAHL kann ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und
den ihm daraus entstandenen Schaden (wozu auch mittelbare Schäden und
entgangener Gewinn zählen) gegenüber dem Käufer geltend machen, wenn
der Käufer zahlungsunfähig wird oder über das Vermögen des Käufers ein
Ausgleichsverfahren eröffnet wird, unter Setzung einer Nachfrist von 14
Tagen, wenn der Käufer den Vertrag nicht erfüllt oder in Verzug gerät sowie in
jedem sonst gesetzlich geregelten Fall.
2. STAHL ist berechtigt, von diesem Kaufvertrag binnen Wochenfrist
zurückzutreten, wenn sich nach Unterfertigung dieses Kaufvertrages
herausstellt, dass der Kaufgegenstand zum vereinbarten Liefertermin nicht
lieferbar ist. Der Rücktritt hat schriftlich mittels rekommandierten Schreibens
zu erfolgen. Voraussetzung für die Rechtzeitigkeit des Kaufrücktritts ist das
Datum der Postaufgabe.
3. Der Käufer ist unter Setzung einer Nachfrist zum Rücktritt berechtigt, wenn
STAHL seine vertragliche Verpflichtung nicht fristgerecht erfüllt.
4. Bei schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages durch STAHL, hat STAHL
eine etwaige Anzahlung innerhalb von acht Tagen an den Käufer rück zu
erstatten.
5. In den Fällen, in denen STAHL sein Rücktrittsrecht gemäß Punkt III.1.
ausübt, ist STAHL berechtigt, 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises als
Konventionalstrafe/Stornogebühr zu verlangen. STAHL ist berechtigt, diese
Forderung gegen den Anspruch des Käufers auf Rückzahlung der Anzahlung
oder sonst auf den Kaufpreis geleisteter Beträge aufzurechnen. Ist der Käufer
ein Unternehmer, so ist die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Schadens dadurch nicht ausgeschlossen. Handelt es sich um ein
Unternehmergeschäft ist das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen.
IV. Erweitertes Rücktrittsrecht für Verbraucher
Ist der Käufer hinsichtlich des gegenständlichen Rechtsgeschäfts Verbraucher
im Sinne der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und hat er
seine Vertragserklärung weder in den von STAHL für seine geschäftlichen
Zwecke dauernd benutzten Räumen, noch bei einem von diesem dafür auf
einer Messe oder einem Markt benutzten Stand abgegeben, so kann er vom
Vertrag binnen Wochenfrist zurücktreten. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung
des Kaufvertrages, der eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den
Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages, zu
laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es
genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung
oder die von STAHL enthält, STAHL oder dessen Beauftragten, der an
Vertragshandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der
erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die
Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung
innerhalb des im Passus 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird. Tritt der
Verbraucher nach den vorgenannten Bestimmungen (§ 3 KSchG) vom Vertrag
zurück, so hat Zug um Zug damit -STAHL den Kaufpreis samt den
gesetzlichen Zinsen vom Zahlungseingang des Kaufpreises an zurück zu
erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen
und nützlichen Aufwand zu ersetzen; - der Verbraucher das Kraftfahrzeug
zurückzustellen und STAHL eine angemessene Abgeltung für die Benutzung
des Kraftfahrzeuges zu leisten; diese Abgeltung ist auf den Verbrauchernutzen
abzustellen, nach dem die Abgeltung für die Benutzung des Fahrzeuges
insbesondere anhand der Kilometerlaufleistung des Fahrzeuges zwischen
Übergabestichtag und Tag der Wandlung (Rückübergabe) bemessen wird. Ist
die Rückstellung der von STAHL bereits erbrachten Leistungen unmöglich
oder untunlich, so hat der Verbraucher STAHL deren Wert zu vergüten, soweit
sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen. Die vorangehenden
Absätze lassen Schadenersatzansprüche unberührt.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Ist der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung an den Käufer
ausgefolgt worden, behält sich STAHL das Eigentum am Kaufgegenstand
sowie am Typenschein bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (inkl.
Nebenkosten wie Zinsen, Versand-, Mahnkosten udgl.) vor. Der Käufer
verpflichtet sich, den Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises gegen alle wie immer gearteten Schäden sowohl haftpflicht- wie
auch Vollkasko zu versichern und die ihm aus Schadensfällen erwachsenen
Entschädigungsansprüche in Höhe des noch aushaftenden Kaufpreises an
STAHL abzutreten sowie STAHL die rechtzeitige Zahlung der
Versicherungsprämie jederzeit nachzuweisen. Sonst trägt der Käufer
sämtliche Gefahren, insbesondere die Gefahr der zufälligen Schädigung des
Kaufgegenstandes. Der Käufer verpflichtet sich, STAHL gegenüber jedweden
Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art immer, über den im
Eigentumsvorbehalt des STAHL stehenden Kaufgegenstand zu treffen,
insbesondere darf der Käufer diesen nicht weiterverkaufen, sicherungsweise
übereignen oder verpfänden. Von Zugriffen Dritter hat der Käufer STAHL
unverzüglich zu verständigen. Verfügt der Käufer vertragswidrig dennoch über
das Vorbehaltsgut, so tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen an STAHL
ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes gegenüber
einem Dritten entstehen werden und verpflichtet sich, den Dritten über die
Abtretung in Kenntnis zu setzen und die Abtretung in seinen
Geschäftsbüchern zu vermerken.
3. Der Typenschein bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
samt Nebengebühren in Verwahrung von STAHL.
4. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht vollinhaltlich
nach, kann STAHL das vorbehaltene Eigentum geltend machen. Der Käufer
hat den Kaufgegenstand und den Typenschein auf eigene Kosten und Gefahr
an STAHL zurückzustellen. STAHL ist weiters berechtigt, sich den Besitz an
seinem Kaufgegenstand und dem Typenschein selbst zu verschaffen. Der
Einzug erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers. Für den Fall der
berechtigten Einziehung des Kaufgegenstandes durch STAHL verzichtet der
Käufer auf Einbringung einer Besitzstörungsklage und ist diesfalls auch nicht
berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche aus dem Einzug der Sache
abzuleiten. STAHL ist zur Aufrechnung dieser Kostenforderung gegen den
Anspruch des Käufers auf Rückzahlung der Anzahlung oder sonst auf den
Kaufpreis geleisteter Beträge berechtigt.
VI. Gewährleistung
1. Liegt ein Verbrauchergeschäft vor, so leistet STAHL Gewähr dafür, dass der
Kaufgegenstand dem im Status-Blatt beschriebenen Zustand entspricht.
2. Ansprüche eines Verbrauchers gegen STAHL aus Gewährleistung müssen
innerhalb eines Jahres bei sonstigem Verlust gerichtlich geltend gemacht
werden.
3. Liegt ein Unternehmergeschäft vor, so gewährleistet STAHL die Verkehrsund Betriebssicherheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe.
Der Käufer hat STAHL die Verkehrs- und Betriebssicherheit des
Kaufgegenstandes beeinträchtigende Mängel, die er am Kaufgegenstand
feststellt oder feststellen hätte müssen, bei sonstigem Verlust seiner Rechte
aus der Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum, sofort bei Übernahme
anzuzeigen. Bei zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhandenen, dem
Unternehmer aber nicht feststellbaren Mängel beginnt diese Frist innerhalb
von 14 Tagen nach Feststellung und sind vom Käufer bei STAHL schriftlich zu
rügen und muss der beanstandete Kaufgegenstand über Aufforderung von
STAHL binnen 14 Tagen übergeben werden. Die Gewährleistungsrechte eines
Konsumenten bleiben davon unberührt. Sofern der Käufer Unternehmer ist
und seinen vertraglichen Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist,
leistet STAHL ab Übergabe Gewähr für die Dauer von drei Monaten. STAHL
leistet jedoch nur für Mängel Gewähr, die bei Übergabe bereits vorhanden
waren. Den Käufer trifft die volle Beweislast für den Mangel selbst, und dass
der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat; es gilt keine Vermutung der
Mangelhaftigkeit.
4. STAHL kann sich von dem Anspruch auf Aufhebung des Vertrages oder auf
angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener
Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie tauscht.
5. STAHL kann sich von der Pflicht zur Gewährung eines Austausches oder
einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass STAHL in
angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine
Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt.
6. Im Fall der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des
Fahrzeuges durch den Käufer hat STAHL, Zug um Zug gegen Rückerstattung
des Kaufpreises, eine angemessene Abgeltung (amtliches Kilometergeld) für
die Benützung des Kraftfahrzeuges für den Zeitraum ab Übergabe des
Kaufgegenstandes bis zum Begehren über die Wandlung zu leisten. Diese
Abgeltung hat auf den Verbrauchernutzen abzustellen, indem die Abgeltung
für die Benutzung des Fahrzeuges insbesondere anhand der
Kilometerlaufleistung des Fahrzeuges zwischen Übergabestichtag und Tag der
Wandlung (Rückübergabe) bemessen wird.
7. Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beginnt mit
der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.
VII. Garantiebestimmungen
Sofern STAHL gegenüber dem Käufer eine Garantie übernimmt, bestimmen
sich die Garantiebestimmungen nach den jeweils im STAHL Gebrauchtwagen
& Serviceheft bestimmten Umfang.
VIII. Haftung
STAHL haftet grundsätzlich nur für Schäden am Kaufgegenstand resultierend
aus Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit seitens STAHL. STAHL haftet nur
für unmittelbare Schäden, nicht aber für mittelbare Schäden,
Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Im Rahmen der
Verschuldenshaftung hat der Käufer den Beweis zu erbringen, dass STAHL
den Schaden verschuldet hat. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich
dieser Haftungsausschluss auf leicht fahrlässig verschuldete Schäden. Der
Käufer verpflichtet sich bei sonstigem Haftungsausschluss die ihm erteilten
Sicherheitshinweise und die ihm übergebene Betriebsanleitung samt
Sicherheitsbedingungen genauestens zu beachten. Für alle Schäden und
Mängel inklusive Folgeschäden durch Fehler im Sinne des
Produkthaftungsgesetzes (PHG) wird die Haftung ausgeschlossen, sofern es
sich bei dem Geschädigten nicht um einen Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes handelt. Der Käufer verzichtet im Vorhinein auf
alle Regressrechte, die ihm gemäß § 12 PHG gegen STAHL oder seine
Lieferanten zustehen würden.
IX. Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort, sonstige Bestimmungen
1. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag entscheidet das am Sitz von STAHL
sachlich zuständige Gericht, sofern der Käufer nicht ein Verbraucher ist und
dieser an diesem Ort weder seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt
noch seine Arbeitsstätte hat. Es gilt österreichisches Recht.
2. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Erklärungen ist die Absendung innerhalb
der jeweiligen Frist ausreichend. Sie können wirksam nur an die im Vertrag
jeweils angegebenen Adressen versandt werden. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, allfällige Änderungen ihrer im Vertrag genannten Anschriften
dem anderen Vertragsteil unverzüglich und schriftlich bekannt zu geben,
ansonsten Zustellungen an die im Vertrag genannten Anschriften wirksam
sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages aus welchem Grunde
immer ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein, berührt dies
nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die
unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder
durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.


Verbraucher-Information gemäss Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.


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Fax. : +43(0)1/33122-66
E-Mail: jmdolezal@autostahl.com

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