IVM verteidigt B196 Führerscheinregelung gegen Kritik
Motorradverband kontert Vorwürfe der Verkehrswacht
Der Motorradverband IVM wehrt sich gegen Kritik der Verkehrswacht an der B196-Führerscheinregelung. Seit 2020 können Autofahrer ab 25 Jahren nach Schulung 125er Motorräder fahren. Fast 300.000 Menschen nutzen bereits diese Möglichkeit.
Der Industrie-Verband Motorrad Deutschland nimmt Stellung zu aktueller Kritik an der B196-Führerscheinregelung. Die Deutsche Verkehrswacht hatte die Option, mit dem Pkw-Führerschein Leichtkrafträder bis 125 cm³ zu fahren, in Frage gestellt. Der IVM weist diese Argumentation als einseitig zurück und fordert eine differenzierte Betrachtung der Unfallstatistiken.
Seit 2020 können Führerscheininhaber der Klasse B ab 25 Jahren nach einer theoretischen und praktischen Fahrschul-Ausbildung von mindestens 13,5 Stunden Leichtkrafträder bis 125 cm³ und maximal 11 kW Leistung fahren. Diese Regelung, die in zahlreichen europäischen Nachbarstaaten bereits seit Jahren existiert, wurde von fast 300.000 Interessierten genutzt. Die Verkehrswacht bezieht sich in ihrer Kritik auf absolut gestiegene Unfallzahlen im Vergleich zu den Jahren vor der Einführung.
Statistiken im Kontext betrachtet
Der IVM bemängelt, dass die Kritik die stark gestiegene Nutzerzahl völlig außer Acht lasse. Eine sachgerechte Bewertung müsse Unfallzahlen im Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung betrachten. Zudem stelle das Vergleichsjahr 2019 ein Jahr mit außergewöhnlich niedrigen Zweiradunfallzahlen dar, was die Aussagekraft mindere.
Bei Betrachtung der Drei-Jahres-Durchschnitte zeige sich ein anderes Bild: Der Zeitraum 2020 bis 2022 mit B196 und die vorherigen drei Jahre ohne B196 weisen laut IVM bei den getöteten und schwerverletzten Leichtkraftradnutzern in den relevanten Altersgruppen von 25 bis 60 Jahren nahezu identische Werte auf. Eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes zur bundesweiten Gesamtzahl der verunglückten Leichtkraftradnutzer zeige zwar einen Anstieg von durchschnittlich 1.678 auf 1.758 Verunglückte, wobei es sich in der überwiegenden Mehrheit um Leichtverletzte handle.
Der Verband weist zudem darauf hin, dass B196-Nutzer statistisch nicht separat erfasst werden, da bei der Unfallaufnahme nicht im Detail dokumentiert wird, ob der Fahrer die B196-Regelung nutzt oder bereits einen 1b- oder A1-Führerschein besitzt. Die Verunglücktenraten zeigten sich in den Vergleichszeiträumen ohne B196 und 2020 bis 2022 mit B196 unauffällig.
Mobilitätsoption mit Zukunftspotenzial
Der IVM setzt auf gezielte Information statt auf Verbote. Das Kooperationsprojekt des Bundesverkehrsministeriums und des Industrie-Verbands Motorrad "Motorrad: Aber sicher!" bietet Druck- und Online-Informationen speziell für B196-Nutzer an. Die Aktion trägt den Titel "125er Mobilität / Mit dem Pkw-Führerschein sicher unterwegs".
Gering motorisierte Zweiräder benötigen wenig Platz im fahrenden und ruhenden Verkehr, entlasten Innenstädte und bieten in ländlichen Räumen Optionen für den Weg zur Ausbildungs- und Arbeitsstätte. Der Verband betont, dass diese Form der Mobilität gleichzeitig ressourcen- und kostenschonend sei. Der IVM macht deutlich, dass sichere Nutzung gefördert werden sollte, statt Mobilitätsoptionen zu verhindern gerade in einer Gesellschaft, deren Wohlstand nicht zuletzt von leistungsfähiger, individueller Mobilität abhänge.