EU Führerschein 2013: Klasse A1

125er fahren mit 16 Jahren. Mit dem EU-Führerschein ab 2013.

Nicht immer sind Gesetzesänderungen mit einem bitteren Beigeschmack verbunden, denn neben Steuererhöhungen und anderen Hiobsbotschaften tritt bereits ab Jänner 2013 auch eine neue Führerscheinregelung in Kraft. Diese sieht eine Herabsetzung des Mindestalters für die Nutzung von 125er-Motorrädern und -Rollern sowie die Erhöhung der Maximalleistung bei Einsteiger-Motorrädern von 34 auf 50 PS vor.

ALLE EU FÜHRERSCHEINKLASSEN 2013 AUF EINEN BLICK

Die Vorteile liegen auf der Hand: Egal ob Moped, Motorrad oder Roller, ein motorisiertes Zweirad ist immer billiger als ein Auto. Zieht man nämlich die Parkkosten und die unnötigen Kilometer für die Parkplatzsuche mit ein, ist man mit dem Zweirad immer besser dran. Außerdem darf man sich bei stehenden Kolonnen vorschlängeln das spart Zeit und schont die Nerven!

Führerscheinklasse A1

1000PS bringt Licht ins Dunkel! Weil uns ultrakomplizierte Formulierungen (wie sie eben in Gesetzesblättern üblich sind) ebenso nerven wie Euch, haben wir den ganzen Kauderwelsch in eine verständliche Form gebracht.

Ich bin 16 Jahre alt. Was muss ich tun, um den A1-Schein zu bekommen?

Ein Aufstieg von der Führerscheinklasse AM (also dem Moped-Führerschein) ist nicht möglich, sondern nur der Direkteinstieg. Das Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen beträgt 15 ½ Jahre. Eine gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) und ein Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht.

Die Fahrschulausbildung umfasst einen 26-stündigen Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten sowie einen 8-stündigen Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Außerdem 12 Fahrstunden inklusive Sonderausbildung Erlangung von Risikokompetenz. Grundsätzlich gilt: Die optimale Zeit für die Motorrad-Fahrausbildung ist das Frühjahr. Je nach Witterung im Februar/März solltest Du also die Theorie erledigen, im März/April dann die Fahrstunden und die Prüfung. So kannst Du den Frühsommer bereits zum Fahren nutzen. In den Sommerferien ist es in der Regel ziemlich heiß und daher zu anstrengend, um am Übungsplatz entspannt Fahrübungen zu machen.

Die Theorieprüfung ist ein Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten und dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Die Fahrprüfung selbst darf frühestens am 16. Geburtstag stattfinden. Sie besteht aus Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt, Fahrübungen, mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr und einer Nachbesprechung der, während der Prüfungsfahrt erlebten Situationen.

Nach der positiven Prüfung übergibt Dir der Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein, der im Inland 4 Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird danach per Post zugestellt. Die Probezeit dauert zwei Jahre, mindestens aber bis zum 20. Geburtstag Da es sich beim Führerschein der Klasse A1 um eine Mehrphasenausbildung handelt, musst Du nach 2 bis 12 Monaten ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining sowie zwei Monate danach (also 4 bis 14 Monate nach der Prüfung) eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule absolvieren. Die Mehrphasenausbildung musst Du aber nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A machen. Bist Du im Übrigen bereits zwei Jahre im Besitz des B Code 111-Führerscheins, kannst Du die 6 Fahrstunden für die Klasse A1 anrechnen lassen.

Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?

Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht Dein 125er darf also trocken nicht weniger als 110 Kilo wiegen. Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS). Die Klasse A1 ist im internationalen Verkehr gültig.

Die Erklärung der unterschiedlichen Führerschein-Klassen auf einen Blick

FührerscheinklasseFahrzeuge
AMZwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu 45 km/h, maximal 50 Kubik Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder maximal 4 kW bei Elektromotoren. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis zu 350 Kilo Gewicht (ohne Batterien) und bis zu 45 km/h, sowie maximal 50 Kubik Hubraum bei Fremdzündungsmotoren (Benzin) oder 4 kW bei Dieselmotoren oder 4 kW bei Elektromotoren.
A1 / B Code 111Zweirädrige KFZ (mit oder ohne Beiwagen) mit maximal 125 Kubik und bis zu 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg, Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW.
A2Zweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen) mit maximal 35 kW und maximal 0,2 kW/kg, Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW.
AZweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen), Dreirädrige KFZ

Bericht vom 12.10.2016 | 115.107 Aufrufe

Empfohlene Berichte

Pfeil links Pfeil rechts