News: Die 48 PS-Modelle von KAWASAKI

Die aktuelle Führerscheinregelung bietet viele Möglichkeiten für Führerscheinneulinge und Wiedereinsteiger. Hier bieten wir eine kleine Übersicht zu den 48-PS-Modellen von Kawasaki sowie wichtige Informationen zu den neuen Führerscheinklassen.

Sie können mit 18 Jahren Ihre neue Liebe zum Motorrad endlich richtig ausleben? Sie sind (Wieder-)Einsteiger mit der "alten" Führerscheinklasse 3, der mit kleinem Aufwand eine alte Liebe neu entfachen möchte?

Seit dem 19. Januar 2013 sind die Fu¨hrerscheinrichtlinien europaweit neu festgelegt. Das eröffnet Führerscheinneulingen und Besitzern der alten Kfz-Fahrerlaubnis Klasse 3 (bzw. B) neue Möglichkeiten.

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Neben einigen anderen wichtigen Änderungen du¨rfen Inhaber des Stufenführerscheins A2 (ab 18 Jahre), die diesen ab oben genanntem Datum erhalten haben, Motorräder mit einer Maximalleistung von 35 kW (48 PS) fahren. Inhaber des alten Stufenfu¨hrerscheins (bis 25 kW/34 PS) du¨rfen ab dem 19. Januar 2013 ebenfalls Motorräder mit maximal 35 kW (48 PS) bewegen.

Speziell Führerscheininhaber der alten Klasse 3 (bzw. B, vor dem 1.04.1980), können nun lediglich durch das Absolvieren einer praktische Aufstiegspru¨fung die Zweirad-Fahrerlaubnis A2 erlangen.

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Die Auswahl der Ausgangsleistung zur Drosselung von Motorrädern auf Führerschein A2 konforme 35 kW ist nicht mehr frei wählbar, sondern auf maximal 70 kW begrenzt Bestandsschutz kann es aber nur für Deutschland geben. Inhaber eines zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor dem Erscheinungstermin der 11. Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt also dem 27. Dezember 2016 erteilten Führerscheins A2 genießen lokalen Bestandsschutz. Sie dürfen nämlich innerhalb Deutschlands auch auf 35kW gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung die 70kW übersteigt. Von Fahrten ins Ausland mit diesen Maschinen ist allerdings abzuraten, da die Rechtslage auch vor der geforderten Nachbesserung nicht eindeutig war. Das Mindestalter für die Klasse A2 wird auf 18 Jahre festgelegt.
AKTUELLE GESETZESLAGE ZUR DROSSELUNG (ohne Gewähr)

Viele weitere wichtige Informationen zu den neuen Führerscheinklassen gibt es hier:

www.zweiradführerschein.de

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Eingetragen am: 25.09.2020

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