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Tarife

Zeitraum Preis Freikilometer Preis/Mehrkilometer Beschreibung
1 Stunde 0,00 EUR 30 0,50 EUR Probefahrt 30min 30Km
1 Tag 15,00 EUR 50 0,50 EUR Werkstatt Ersatzfahrzeug.
1 Tag 89,00 EUR 100 0,50 EUR Vermietung für einen Tag
1 Woche 249,00 EUR 300 0,50 EUR Vermietung Montag bis Freitag
1 Wochenende 169,00 EUR 200 0,50 EUR Vermietung Wochenende Samstag bis Montag 11Uhr.

Beschreibung

Für die Probefahrt benötigen Sie

  • entsprechenden gültigen Führerschein im Original
  • gültigen Personalausweis im Original
  • Schutzkleidung: Helm, Handschuhe, Jacke, Hose und Schuhe.
  • Probefahrten nur bei entsprechender Wetterlage

Aprilia DIE TUAREG 660
EINE NEUE ÄRA FÜR DIE TUAREG 660
Entdecken Sie die Power und Story
der neuen Tuareg 660

Miet- und Probefahrt:

Inkl. Vollkaskoversicherung mit 1.000 € Selbstbeteiligung, Haftpflichtversicherung, Kfz-Steuer und Wartung.
Gefahrene Kilometer werden von der Übergabe bis zur Rückgabe berechnet.
Fahrzeug wird Vollgetankt übergeben und muss Vollgetankt zurückgebracht werden.
Aus Versicherungsgründen ist es nicht erlaubt,
das gemietete Motorrad einer anderen Person zu überlassen.
Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Verbindliche Vertragsgrundlage sind die Bedingungen des Mietvertrages.
Die Herausgabe und Rücknahme nur innerhalb unserer Öffnungszeiten.
Reifenschäden sind vom Mieter zu tragen.
Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind
(Wildschäden, Diebstahl, und Brand), haftet der Mieter max. in der Höhe der Selbstbeteiligung
(€ 1000,-).
Im Schadensfall ist die Polizei unverzüglich einzuschalten
(auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter)
ein Schadensprotokoll wird ausgefüllt .
Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden.
Bei Missachtungen wie alkohol- und rauschbedingter Fahruntüchtigkeit,
Schäden durch Fahrten auf ungeteertem Untergrund,
sowie Überlassung des Mietmotorrades an eine nicht berechtigte Person
trägt der Mieter die Schäden in voller Höhe.
Schäden (Unfälle) müssen unverzüglich polizeilich angezeigt werden,
ansonsten behält sich der Vermieter vor die gesamte Schadenshöhe vom Mieter zu verlangen.
Die Nutzung des angemieteten Motorrads ist auf den Bereich der öffentlichen und geteerten Straßen beschränkt.
Jegliche Nutzung des Motorrads in nicht öffentlichen Bereichen, ungeteerten Strecken,
bzw. im Gelände, sowie die Nutzung des Motorrads zu Wettbewerbszwecken ist strengstens untersagt.
Dem Mieter ist es insbesondere untersagt das Motorrad in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen.
Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle Sach- und Personenschäden in vollem Umfang.


Alle Angaben ohne Gewähr.
Tippfehler und Irrtümer vorbehalten.