Diese Bußgelder drohen Verkehrssündern
Vorfahrt, Tempo, Abstand
Das Einhalten von Regeln ist für die Verkehrssicherheit elementar. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden teilweise streng geahndet und ziehen hohe Bußgelder nach sich. Mit welchen Strafen Verkehrssünder rechnen müssen, wenn sie anderen die Vorfahrt nehmen, zu schnell fahren oder den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand unterschreiten, hier im Überblick.
Bußgelder sind nicht alles
Weil Motorradfahrer im Vergleich zu den Insassen von Autos von keinerlei Knautschzone geschützt sind, müssen Zweiradfahrer besonders aufmerksam unterwegs sein. Ansonsten drohen schwere Stürze oder gar Zusammenstöße mit anderen Verkehrsteilnehmern. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sieht die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei Verstößen teilweise satte Strafen vor. Wer Ordnungswidrigkeiten begeht, muss je nach Schwere der Zuwiderhandlung mit Bußgeldern von mehreren hundert Euro rechnen ob Autofahrer oder Biker.
Mit dem Bußgeld allein, ist es aber häufig nicht getan. Kommt es zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens was in der Regel ab 55 Euro Geldbuße der Fall ist müssen Verkehrssünder mit Zusatzkosten rechnen. Sie erhalten dann anschließend einen Bußgeldbescheid, in dem neben dem Bußgeld auch noch Gebühren und Auslagen (insgesamt zirka 28,50 Euro) für den Verwaltungsakt erhoben werden, erklärt die Redaktion unter bussgeldkataloge.de. Das Informationsportal zum aktuellen Bußgeldkatalog hat wesentliche Fakten zur Verordnung arrangiert und erlaubt die Einsicht in sämtliche Teilbereiche von Geschwindigkeitsüberschreitung bis Abstandsunterschreitung.
Nicht zu vergessen: Eintragungen ins Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister), kurz FAER. Dieses Register wird vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Das damit verbundene Punktesystem dient als Sanktionssystem. Nehmen die Punkte überhand, ist der Führerscheinentzug die Konsequenz. Abhängig von der Art des Vergehens, werden zwischen einem und drei Punkten im FAER vermerkt:
schwere Ordnungswidrigkeit: 1 Punkt
Besonders schwere Ordnungswidrigkeit: 2 Punkte
Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis: 3 Punkte
Bei acht Punkten ist der Führerschein weg
Hinweis zur StVO-Novelle
Im April 2020 ist durch eine StVO-Novelle ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Aufgrund eines juristischen Formfehlers wurden die Neuerungen jedoch als rechtswidrig erklärt. Inzwischen streiten Bund und Länder seit Monaten darüber, welche Sanktionen Verstöße künftig nach sich ziehen sollen. Insbesondere Raser sollen noch härter bestraft werden. Wie das ARD-Hauptstadtstudio unter tagesschau.de Anfang November berichtete, ist bislang kein Kompromiss in Sicht. Die folgenden Orientierungswerte für Bußgelder basieren auf dem neuen Tatbestandskatalog gemäß StVO-Novelle.
§ 8 StVO – Missachten der Vorfahrt kann teuer werden
Wenn sich die Wege von Verkehrsteilnehmern kreuzen, ist die Unfallgefahr erhöht. Die vom Gesetzgeber erlassenen Vorfahrtsregeln sollen riskanten Situationen vorbeugen. Bei Missachtungen sind folgende Strafen denkbar
Verstoß | Bußgeld (in Euro) | Punkte |
Vorfahrtsstraße zu schnell genähert | 10 | - |
Vorfahrt (rechts-vor-links) nicht beachtet mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 25 | - |
Vorfahrt nicht beachtet mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 100 | 1 |
Vorfahrt nicht beachtet mit Sachbeschädigung | 120 | 1 |
Welche Vorfahrtsregeln beim Kreisverkehr gelten und warum bei Fußgängerüberwegen besondere Vorsicht geboten ist, zeigt das Video auf
Geschwindigkeitsüberschreitung begangen
Temposünder könnten durch den neuen Bußgeldkatalog künftig ordentlich zur Kasse gebeten werden. Viele Geldbußen verdoppeln sich, wenn die derzeit ausgesetzten Regelungen der StVO-Novelle wieder gültig werden. Ein Einblick in die potenziellen Strafen lässt erahnen, dass überhöhte Geschwindigkeit nicht nur riskant, sondern auch deutlich kostspieliger werden dürfte:
Außerorts
Außerorts zu schnell | Bußgeld (in Euro) | Punkte |
Bis 10 km/h | 20 | - |
11-15 km/h | 40 | - |
16-20 km/h | 60 | - |
26-30 km/h | 80 | 1 |
41-50 km/h | 160 | 2 |
Über 70 km/h | 600 | 2 |
Innerorts
Innerorts zu schnell-,Bußgeld (in Euro) | Punkte | |
Bis 10 km/h | 30 | - |
11-15 km/h | 50 | - |
16-20 km/h | 70 | - |
26-30 km/h | 100 | 1 |
41-50 km/h | 200 | 2 |
Über 70 km/h | 680 | 2 |
Abhängig davon, um wie viel Kilometer pro Stunde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit übertreten wird, müssen Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrverbot von einem, zwei oder gar drei Monaten rechnen. Ob dies bereits bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 km/h (außerorts) beziehungsweise 21 km/h (innerorts) der Fall ist, hängt von den politischen Verhandlungen zur StVO-Novelle ab.
Abstandregeln vernachlässigt
Der Abstand zwischen zwei Verkehrsteilnehmern kann im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden. Bei Überlandfahrten schreibt die StVO deshalb den halben Tachowert als Mindestabstand vor. Wer bei einer Motorradtour beispielsweise mit 100 km/h auf der Landstraße fährt, muss zum nächsten Fahrzeug mindestens 50 Meter Abstand halten. Innerorts muss die Lücke der Strecke entsprechen, die in einer Sekunde zurückgelegt wird. Bei 50 km/h entspricht das einem Abstand von 15 Metern. Bei Verstößen werden Bußgelder verlangt, Punkte sowie Fahrverbote vergeben:
Abstandsverstoß
Abstandsverstoß | Bußgeld (in Euro) | Punkte / Fahrverbot |
Bei unter 80 km/h | 25 | - |
Bei über 80 km/h (unter 5/10 des halben Tachowerts) | 75 | 1 |
Bei über 80 km/h (unter 2/10 des halben Tachowerts) | 240 | 1 |
Bei über 80 km/h (unter 1/10 des halben Tachowerts) | 320 | 1 |
Bei über 100 km/h (unter 4/10 des halben Tachowerts) | 100 | 1 |
Bei über 100 km/h (unter 3/10 des halben Tachowerts) | 160 | 2 / 1 Monat |
Bei über 100 km/h (unter 1/10 des halben Tachowerts) | 320 | 2 / 3 Monate |
Bei über 130 km/h (unter 5/10 des halben Tachowerts) | 100 | 1 |
Bei über 130 km/h (unter 1/10 des halben Tachowerts) | 400 | 2 / 3 Monate |
Tipp
Die Begrenzungspfeiler auf Autobahnen und Landstraßen stehen 50 Meter auseinander. Sie dienen als praktische Orientierung, um den Abstand zum Vordermann zu kontrollieren.
GULES
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