Motorrad als Dienstfahrzeug

Darauf kommt es an

Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ihren eigenen Dienstwagen zur Verfügung, ist das meist Grund zur Freude. Immerhin unterstreicht das Firmenauto auch den persönlichen Status und gilt als klar erkennbares Zeichen der Wertschätzung. Was aber, wenn statt eines PKW lieber ein Motorrad als Geschäftsfahrzeug genutzt werden soll? Die gute Nachricht: Theoretisch ist das möglich. Vorab sollten Unternehmen jedoch einige Punkte klären.

Die steuerliche Behandlung eines Dienst-Motorrades

Grundsätzlich kann jedes Fahrzeug, das als Kraftfahrzeug gilt und zum Transport von Personen verwendet werden kann, als Dienstfahrzeug fungieren. Ob Motorrad, Pick-Up, Limousine oder Klein(st)wagen: Darüber entscheiden Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die steuerlichen Grundlagen indessen sind bei allen Fahrzeugen die gleichen.

So ist es dem Arbeitgeber auch bei einem Motorrad als Dienstfahrzeug erlaubt, alle hiermit verbundenen Kosten von der Steuer abzusetzen. Das sind nicht nur die Ausgaben für die Reifen und andere Verschleißteile, sondern unter anderem auch

  • Versicherungsbeiträge,
  • die anfallenden Steuern,
  • Kosten für den TÜV,
  • Aufwendungen für die Pflege des Motorrads
  • und mögliche raten im Rahmen eines Leasings.

Arbeitgeber können ihre Steuerlast also auch dann senken, wenn ein Motorrad als Dienstfahrzeug verwendet werden soll. Ein weiterer Vorteil: Alle Kosten, die mit dem Motorrad verbunden sind, fallen für den Unternehmer nur Netto an. Das gilt selbstverständlich nur dann, wenn das Unternehmen zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist. Im falle von Motorrädern, die über einen eher geringen Anschaffungspreis verfügen, in Sachen Unterhaltskosten jedoch deutlich zu Buche schlagen können, ist auch das Sparen von Steuern ein gutes Argument.

Darüber hinaus kann das Motorrad natürlich auch abgeschrieben werden, was die Steuerlast am Ende eines Jahres erneut senkt. Bei Fahrzeugen ist eine Abschreibung über einen Zeitraum von rund sieben Jahren üblich. Kostet das Motorrad laut Listenpreis also rund 12.000 Euro, können jährlich rund 1700 Euro abgeschrieben werden. Weitere Informationen zum Abschreiben von Motorrädern liefert die Abschreibungstabelle von lexoffice.de.

Fahrtkosten und private Nutzung

Ein Motorrad als Dienstfahrzeug zu klassifizieren, ist selbstverständlich nur dann erlaubt, wenn die Nutzung zu betrieblichen Zwecken die private Verwendung übersteigt. In diesem Zusammenhang fordern Finanzämter für die Berechnung von Steuern die Korrektur um den sogenannten privaten Nutzungsanteil. Immerhin genießt der Arbeitnehmer durch die private Verwendung des Motorrades einen geldwerten Vorteil, der sich wiederum auf seine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auswirken kann.

Grundsätzlich stehen bei der Korrektur um den privaten Nutzungsanteil zwei verschiedene Verfahren zur Verfügung. Bei der pauschalen Ein-Prozent-Lösung wird der Listenpreis des Motorrades auf den vorherigen Hunderter abgerundet. Ein Prozent des so gewonnenen Wertes wird dann vom Arbeitgeber pro Monat zum Bruttogehalt seines Arbeitnehmers hinzugerechnet. Beim bereits erwähnten Listenpreis von 12.000 Euro sind das dann rund 120 Euro monatlich. Die pauschale Methode eignet sich vor allem dann, wenn die betriebliche Nutzung den privaten Nutzungsanteil nicht maßgeblich übersteigt.

Die zweite Option in Bezug auf die Korrektur des Privatanteils ist nicht ohne Fahrtenbuch möglich. Hier nimmt der Nutzer des Motorrades konsequente Aufzeichnungen zu seiner Nutzung vor. Anhand dieses Wertes kann dann der tatsächlich existente Privatanteil erkannt werden. Daher lohnt sich die Fahrtenbuchmethode für all diejenigen, deren Privatanteil äußerst gering ist und die bei der Pauschalmethode zu hohe Abgaben leisten müssten. Informationen rund um das Führen eines korrekten Fahrtenbuchs bietet rsw.beck.de. Teilweise kann es genügen, wenn der Arbeitnehmer lediglich für wenige Monate Fahrtenbuch führt und diese Aufzeichnungen dann dem Finanzamt vorlegt. Die hier gewonnenen Erkenntnisse legt die Behörde dann auch für die Zukunft als Basis fest. Da die Berechnung von Nutzungsvorteilen ein recht komplexes Unterfangen ist, sollten Arbeitgeber in jedem Fall über eine umfangreiche Software verfügen, die auf aktuelle Werte und Gesetze zurückgreift.

Den täglichen Weg zur Arbeit dürfen Mitarbeiter als Werbungskosten geltend machen.

Was die Fahrtkosten betrifft, fragen sich viele Arbeitnehmer, ob sie die übliche Pauschale auch bei der Nutzung eines Dienstmotorrades geltend machen dürfen. Das ist in der Tat möglich. In diesem Fall sind zwei Punkte wichtig. Zusätzlich zu dem bereits erwähnten privaten Nutzungswert müssen pro monatlich gefahrenem Kilometer Arbeitsweg 0,03 Prozent des Listenpreises versteuert werden. Dieses Problem wird allerdings durch die Geltendmachung der Entfernungspauschale wieder ausgeglichen. Hier nämlich dürfen Arbeitnehmer rund dreißig Cent je Kilometer in ihren Werbungskosten angeben.

Außerdem wichtig: Das Motorrad im Winter

Fakt ist: Mit dem Motorrad zur Arbeit zu fahren, hat viele Vorteile. Im dichten Pendlerverkehr kommen Zweirad-Fahrer meist zügiger voran und auch die Suche nach Parkplätzen in der Nähe des Unternehmens fällt leichter. Hinzu kommen der vergleichsweise geringe Benzinverbrauch eines Motorrades und natürlich auch der Fahrspaß. Zum Problem werden können in Sachen Dienst-Motorrad jedoch die Wintermonate. Nicht wenige Motorradfahrer denken bei Schnee und Eis wehmütig an ihre letzte Tour auf Kreta oder durch das Bergland in der Heimat und müssen das Zweirad bei besonders widriger Witterung sogar stehen lassen.

Fällt das Motorrad im Winter als probates Mittel aus, ist guter Rat teuer. Stellen Unternehmen ihren Mitarbeitern nämlich ein weiteres Fahrzeug in diesem Fall wohl meist einen PKW zur Verfügung, wird es kompliziert. In diesem Fall nämlich muss der geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug einzeln berücksichtigt werden. Das wiederum kann hohe steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Zahlungen nach sich ziehen.

Eine Alternative für alle Motorradfans unter den Angestellten kann während der Wintermonate dann ein Fahrzeug-Pool sein. Steht ein PKW mehreren Mitarbeitern zur Verfügung und nutzen sie ihn folglich gemeinsam, wird der geldwerte Vorteil auf die Anzahl der nutzungsberechtigten Angestellten aufgeteilt. Das wiederum senkt die Belastung pro Mitarbeiter deutlich.

Autor

Bericht vom 02.12.2017 | 88.796 Aufrufe