Alle deutschen Bußgelder zum Motorradtuning

Wenn Individualität viel kostet

Seitdem das Thema in den 1950er Jahren aufkam, lässt es die stetig anwachsende Fangemeinde nicht mehr los: das Tuning. Was früher nur die Leistung der Fahrzeuge steigern sollte, ist heute ein Ausdruck von Individualität. Die Motorradhersteller selbst produzieren heutzutage immer mehr Bauteile für die Hobbybastler und Tuning-Werkstätten.

Dass das Motorrad-Tuning mehr als nur ein flüchtiger Trend ist, beweisen die zahlreichen neuen Entwicklungen und Erfindungen. Gemeinsam mit den Klima-Diskussionen in der Politik stellen einige Firmen Bauteile her, die Sprit sparen und kaum Emissionen ausstoßen. Das sogenannte Eco-Tuning motzt auf und denkt gleichzeitig an die Umwelt. Die unzähligen Anbieter im Tuningbereich gibt es unzählige Anbieter verstehen zwar ihr Handwerk, doch nicht immer können sie auch genau sagen, ob bestimmte Tuningpraktiken nun legal oder illegal sind.

Das bestimmen die StVZO und der Bußgeldkatalog

Beim Fahrzeugtuning sind kaum Grenzen gesetzt. Die einzige, die hierbei besteht, nennt sich deutscher Bußgeldkatalog bzw. Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Der Paragraph 19 der StVZO bestimmt, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs entzogen wird, wenn folgende Änderungen vorgenommen wurden:

  • die Änderung der in der Betriebserlaubnis genehmigten Fahrzeugart
  • die Erwartung der Gefährdung von Verkehrsteilnehmern
  • die Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens

Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn ein Motorradfahrer Teile ein- oder angebaut hat, welche genehmigt wurden bzw. diese durch einen Nachtrag in den Papieren erteilt wurde. Zudem erlischt die Erlaubnis auch nicht, wenn die einzubauenden Teile über eine EWG-Betriebserlaubnis oder -Bauartgenehmigung (neu: EG- oder ECE-Genehmigung) oder eine EG-Typgenehmigung verfügen. Oftmals ist eine Prüfbescheinigung bei einer anerkannten Organisation nötig, die den Einbau der Teile und deren Sicherheit bescheinigt.

Im deutschen Rechtsraum wird vom ABE, also der allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen und -teile gesprochen. Wird ein Tuningteil verbaut, müssen folgende Informationen dazu in der ABE eingetragen werden:

  • Für welches Fahrzeug gilt die Erlaubnis?
  • Welchen Zweck erfüllt das Teil?
  • Gibt es Einschränkungen?
  • Wie und wo wurde es angebaut?

Wer außerdem mit dem Motorrad fährt, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen ist, muss 50 Euro zahlen. Wird die Verkehrssicherheit zudem gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 90 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Der Punkt fällt nicht an, wenn die Umwelt wesentlich dadurch beeinträchtigt wurde. Weitere mögliche Bußgelder findest du auf bussgeldrechner.org. Sobald die Betriebserlaubnis erlischt, entfällt jedoch zudem häufig auch die Zulassung des Fahrzeugs, weshalb das Ordnungsamt hier noch zusätzliche Bußgelder verordnen kann. Zudem kann der Versicherungsschutz erlöschen, wenn eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich bereits vorher bei einer anerkannten Prüforganisation zu erkundigen.

Genehmigungen und Gutachten für sicheres Tuning

Oftmals schicken Teilehersteller Materialgutachten beim Kauf mit. Diese sind allerdings nicht rechtskräftig, da der Hersteller nicht wissen kann, ob das Teil auch individuell zum Fahrzeug passt. Hier muss der Rat eines amtlich anerkannten Sachverständigen eingeholt werden. Das Gleiche gilt für Prüfberichte. Diese sind nicht mehr zulässig. Der neue Begriff heißt Teilegutachten, welches nach der Änderungsabnahme vom Prüfunternehmen ausgegeben wird. Dieses ist, bis zur Eintragung in der ABE, bei jeder Fahrt mitzuführen.

Tuningteile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung müssen in der Regel keine Änderungsabnahme durchlaufen. Hier reicht es aus, wenn die Genehmigung mitgeführt wird. Parallel zu diesen Maßnahmen kann in Ausnahmefällen auch eine Einzelabnahme nötig werden. Diese ist immer dann durchzuführen, wenn Motorradfahrer mehrere Tuningteile verbauen, die sich gegenseitig beeinflussen oder ein eigens für den Fahrer hergestelltes Einzelstück einbauen möchten.

Fotocredits: © molka istockphoto.com

Autor
patrick_b

PATRICK_B

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Bericht vom 20.03.2015 | 9.039 Aufrufe

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