1000PS erklärt die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A und B Code 111.
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125er:
125 Kubik Motorräder, Roller und Mopeds |
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Motorrad-, Moped- und 125er-Fans aufgepasst, ab 2013
wird alles besser! |
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Führerschein NEU! |
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Nicht immer sind Gesetzesänderungen mit
einem bitteren Beigeschmack verbunden, denn neben Steuererhöhungen und
anderen Hiobsbotschaften tritt bereits ab Jänner 2013 auch eine neue
Führerscheinregelung in Kraft. Diese sieht eine Herabsetzung des
Mindestalters für die Nutzung von 125er-Motorrädern und -Rollern sowie
die Erhöhung der Maximalleistung bei Einsteiger-Motorrädern von 34 auf
50 PS vor.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Egal ob Moped, Motorrad oder Roller,
ein motorisiertes Zweirad ist immer billiger als ein Auto. Zieht man
nämlich die Parkkosten und die unnötigen Kilometer für die
Parkplatzsuche mit ein, ist man mit dem Zweirad immer besser dran.
Außerdem darf man sich bei stehenden Kolonnen vorschlängeln – das spart
Zeit und schont die Nerven!
1000PS BRINGT LICHT INS
DUNKEL!
Weil uns ultrakomplizierte Formulierungen
(wie sie eben in Gesetzesblättern üblich sind) ebenso nerven wie Euch,
haben wir den ganzen Kauderwelsch in eine verständliche Form gebracht. |
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Führerscheinklasse AM |
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Das Ding wird im Amtsdeutsch natürlich nicht
Mopedschein sondern Führerscheinklasse AM genannt. Neu daran ist, dass
es sich nun nicht mehr um einen Mopedausweis sondern um einen echten
Führerschein handelt. Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist
das Mindestalter von 14 ½ Jahren mit Einverständnis der
Erziehungsberechtigten und von 15 ½ Jahren ohne deren Zustimmung.
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Die Ausbildung kann in einer Fahrschule oder
bei einem Autofahrerclub (ARBÖ, ÖAMTC) stattfinden. Der Theoriekurs darf
außerdem von Schulen abgehalten werden und umfasst 6 Stunden. Außerdem
musst Du 8 Fahrstunden absolvieren, davon dürfen bis zu 6 Stunden am
Übungsplatz stattfinden, 2 Stunden müssen im Straßenverkehr gefahren
werden.
Die Theorieprüfung ist dann je nach
Ausbildungsstätte ein Papierfragebogen oder ein Computertest.
Fahrprüfung gibt es keine, die ausreichende Fahrzeugbeherrschung wird
vom Ausbildner beurteilt. Das Führerscheindokument, also die Scheckkarte
wird Dir danach per Post zugestellt und ist ein international gültiger
Führerschein. Es gibt auch keine Probezeit, die 0,1-Promille-Grenze gilt
dennoch bis zu Deinem 20. Geburtstag
Einspurige und dreirädrige Mopeds mit
maximal 50 Kubik Hubraum und maximal 45 km/h Bauartgeschwindigkeit sowie
elektrisch angetriebene Scooter über 600 Watt Motorleistung oder über 25
km/h Bauartgeschwindigkeit. Die Klasse AM darf außerdem mit jedem
anderen Führerschein (Klassen B, C, D, …) gelenkt werden, dies kann von
den einzelnen Mitgliedstaaten der EU aber eingeschränkt werden.
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Führerscheinklasse A1 |
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- ICH BIN 16 JAHRE ALT, WAS MUSS ICH TUN, UM DEN A1-SCHEIN ZU
BEKOMMEN?
Ein Aufstieg von der Führerscheinklasse AM
(also dem Moped-Führerschein) ist nicht möglich, sondern nur der
Direkteinstieg. Das Mindestalter, um in der Fahrschule mit der
Ausbildung beginnen zu dürfen beträgt 15 ½ Jahre. Eine gesundheitliche
Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) und ein
Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht.
Die Fahrschulausbildung umfasst einen 26-stündigen Theoriekurs mit den
allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten
sowie einen 8-stündigen Theoriekurs mit dem Spezialwissen für
Motorradfahrer. Außerdem 12 Fahrstunden inklusive Sonderausbildung
„Erlangung von Risikokompetenz“. Grundsätzlich gilt: Die optimale Zeit
für die Motorrad-Fahrausbildung ist das Frühjahr. Je nach Witterung im
Februar/März solltest Du also die Theorie erledigen, im März/April dann
die Fahrstunden und die Prüfung. So kannst Du den Frühsommer bereits zum
Fahren nutzen. In den Sommerferien ist es in der Regel ziemlich heiß und
daher zu anstrengend, um am Übungsplatz entspannt Fahrübungen zu machen.
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Die Theorieprüfung ist ein Computertest mit
den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen
gelten und dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Die Fahrprüfung selbst
darf frühestens am 16. Geburtstag stattfinden. Sie besteht aus
Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt, Fahrübungen, mindestens 25
Minuten Fahren im Verkehr und einer Nachbesprechung der, während der
Prüfungsfahrt erlebten Situationen.
Nach der positiven Prüfung übergibt Dir der
Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein, der im Inland 4 Wochen gültig
ist. Die Scheckkarte wird danach per Post zugestellt. Die Probezeit
dauert zwei Jahre, mindestens aber bis zum 20. Geburtstag Da es sich
beim Führerschein der Klasse A1 um eine Mehrphasenausbildung handelt,
musst Du nach 2 bis 12 Monaten ein Fahrsicherheitstraining mit
verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining
sowie zwei Monate danach (also 4 bis 14 Monate nach der Prüfung) eine
Perfektionsfahrt in der Fahrschule absolvieren. Die Mehrphasenausbildung
musst Du aber nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A
machen. Bist Du im Übrigen bereits zwei Jahre im Besitz des B Code
111-Führerscheins, kannst Du die 6 Fahrstunden für die Klasse A1
anrechnen lassen.
Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit
maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal
0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht – Dein 125er darf also trocken nicht
weniger als 110 Kilo wiegen. Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15
kW (20 PS). Die Klasse A1 ist im internationalen Verkehr gültig.
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Führerscheinklasse B
Code 111 |
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Ja, der Klasse B Code 111-Führerschein wird
in Österreich trotz europäischer Gleichschaltung weiterhin angeboten.
Voraussetzung sind wie gehabt 5 Jahre Besitz
des Auto-Führerscheins (Lenkerberechtigung der Klasse B) nicht mehr in
der Probezeit sowie eine Praxisausbildung im Ausmaß von 6
Lektionen/Stunden, die bei Fahrschulen oder Autofahrerclubs (ARBÖ, ÖAMTC)
angeboten werden. Eine Prüfung ist dabei ebenso nicht nötig wie eine
Theorieausbildung, Erste-Hife-Kurs oder eine Untersuchung beim Arzt.
Außerdem gibt es keine Mehrphasenausbildung und keine neuerliche
Probezeit.
Falls Du nach 2 Jahren ununterbrochenem Besitz des Code 111-Scheins auf
die Klasse A1 umsteigen möchtest (um dann in weiterer Folge den „großen“
Motorrad-Führerschein zu machen), werden Dir bei der Ausbildung für die
Klasse A1 die bereits absolvierten 6 Fahrstunden angerechnet. Bei der
Ausbildung für die Klassen A2 oder A kann jedoch nichts angerechnet
werden. |
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So wie bei der Motorradklasse A1 Motorräder
mit oder ohne Beiwagen, mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15
PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht – Dein 125er
darf also trocken nicht weniger als 110 Kilo wiegen. Außerdem
dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS).
Nein, leider nur in Österreich, Italien und
Luxemburg. Willst Du also mit deinem 125er auf große Reise gehen,
solltest Du den A1-Führerschein machen. |
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Führerscheinklasse A2
(Leichtmotorräder) |
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Das Mindestalter, um in der Fahrschule mit
der Ausbildung beginnen zu dürfen beträgt 17 ½ Jahre. Eine
gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt)
und ein Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht, letzterer entfällt bei Besitz der
Klasse B.
Die Fahrschulausbildung umfasst einen 26-stündigen Theoriekurs mit den
allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten
(entfällt bei Besitz der Klasse B) sowie einen 8-stündigen Theoriekurs
mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer und schließlich 12 Fahrstunden.
Grundsätzlich gilt wie auch beim A1-Führerschein: Die optimale Zeit für
die Motorrad-Fahrausbildung ist das Frühjahr. Je nach Witterung solltest
Du im ersten Quartal die Theorie abschließen, um dann spätestens im
April die Fahrstunden und die Prüfung erledigen zu können. Damit steht
Dir bereits der Frühsommer zum Fahren zur Verfügung. In den Sommerferien
ist es in der Regel zu heiß und zu anstrengend, um am Übungsplatz
entspannt Fahrübungen zu machen.
Die Theorieprüfung ist ein Computertest mit den allgemeinen
Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt beim
Besitz der Klasse B) und dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Die
Fahrprüfung selbst darf frühestens am 18. Geburtstag stattfinden. Sie
besteht aus Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt, Fahrübungen,
mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr und einer Nachbesprechung der,
während der Prüfungsfahrt erlebten Situationen.
Nach der positiven Prüfung übergibt Dir der Fahrprüfer einen vorläufigen
Führerschein, der im Inland 4 Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird
danach per Post zugestellt. Die Probezeit dauert zwei Jahre, wenn sie
nicht bereits durch den Vorbesitz der Klasse B absolviert wurde. So wie
bei der Klasse A1 musst Du beim Direkteinstieg in die Klasse A2 eine
Mehrphasenausbildung absolvieren. Diese sieht nach 2 bis 12 Monaten ein
Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und
Gefahrenwahrnehmungstraining vor sowie zwei Monate danach (also 4 bis 14
Monate nach der Prüfung) eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule. Die
Mehrphasenausbildung musst Du aber nur beim ersten Erwerb einer der
Klassen A1, A2 oder A machen. |
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Es gibt zwar keinen automatischen Aufstieg
in die nächst höhere Führerscheinklasse, nach zwei Jahren Besitz von A1
und absolvierter Mehrphasenausbildung muss zum Upgrade auf die Klasse A2
aber lediglich eine Fahrprüfung abgelegt werden oder man besucht ein
siebenstündiges Fahrtraining. Die Theorie entfällt.
Welche Motorräder darf ich mit der Klasse A2 fahren?
Motorräder mit oder ohne Beiwagen und maximal 35 kW (48 PS) Leistung
sowie maximal 0,2 kW/kg Eigengewicht (Deine Maschine muss also
mindestens 175 Kilo wiegen). Eine ungedrosselte Version als
„Originalvariante“ ist mit maximal doppelter Leistung (daher höchstens
70 kW oder 96 PS) zulässig. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
(20 PS) sind erlaubt.
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Als Besitzer eines Mopedführerscheins kannst
Du leider nicht den Schein umschreiben lassen, sondern musst neuerlich
eine Ausbildung absolvieren und eine Prüfung ablegen. Sei aber nicht
traurig darüber, die Praxisübungen ermöglichen Dir, Erfahrungen mit
großen Maschinen zu erlangen – immerhin sind „nur“ 48 PS im Vergleich zu
einem Moped mit gerade mal 3 PS ein gewaltiger Unterschied. Das kommt ja
schließlich auch Deiner Sicherheit zugute. |
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Führerscheinklasse A |
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Ohne Vorbesitz der Klasse A2 beträgt das
Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen
23 ½ Jahre. Bei Besitz von A2 kannst Du frühestens 1 ½ Jahre nach der
erfolgreichen A2-Fahrprüfung damit beginnen. Eine gesundheitliche
Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) und ein
Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht, letzterer entfällt bei Besitz der Klasse
B. |
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Die Fahrschulausbildung umfasst einen
26-stündigen Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die
für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt bei Besitz der Klasse B) sowie
einen 8-stündigen Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer
und schließlich 12 Fahrstunden. Grundsätzlich gilt wie auch bei den
Klassen A1 und A2: Die optimale Zeit für die Motorrad-Fahrausbildung ist
das Frühjahr. Je nach Witterung solltest Du bereits im Februar oder März
die Theorie abschließen, um im März oder April dann die Fahrstunden und
die Prüfung erledigen zu können. Damit steht Dir bereits der Frühsommer
zum Fahren zur Verfügung. In den Sommerferien ist es oftmals zu heiß und
zu anstrengend, um am Übungsplatz entspannt Fahrübungen zu machen.
Die Theorieprüfung ist ein Computertest mit den allgemeinen
Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt beim
Besitz der Klasse B) und dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Die
Fahrprüfung selbst darf frühestens am 24. Geburtstag stattfinden –
sofern Du nicht schon die Klasse A2 besitzt (mehr darüber im nächsten
Punkt). Sie besteht aus Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt,
Fahrübungen, mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr und einer
Nachbesprechung der, während der Prüfungsfahrt erlebten Situationen.
Nach der positiven Prüfung übergibt Dir der Fahrprüfer einen vorläufigen
Führerschein, der im Inland 4 Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird
danach per Post zugestellt. Die Probezeit dauert zwei Jahre, wenn sie
nicht bereits durch den Vorbesitz der Klasse B absolviert wurde. So wie
bei den Klassen A1 und A2 musst Du beim Direkteinstieg in die Klasse A
eine Mehrphasenausbildung absolvieren. Diese sieht nach 2 bis 12 Monaten
ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch
und Gefahrenwahrnehmungstraining vor sowie zwei Monate danach (also 4
bis 14 Monate nach der Prüfung) eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule.
Die Mehrphasenausbildung musst Du aber nur beim ersten Erwerb einer der
Klassen A1, A2 oder A machen. |
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Es gibt auch hier keinen automatischen
Aufstieg in die nächst höhere Führerscheinklasse, nach zwei Jahren
Besitz von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung muss zum Upgrade auf
die Klasse A aber nur entweder eine Fahrprüfung abgelegt werden oder man
besucht ein siebenstündiges Fahrtraining. Willst Du aber direkt von A1
auf A wechseln, musst Du zur Fahrprüfung antreten und mindestens 24
Jahre alt sein. Die Theorie entfällt in beiden Varianten.
Alle! Im Klartext Motorräder mit oder ohne
Beiwagen und dreirädrige Kfz über 15 kW (20 PS). Die Lenkberechtigung
der Klasse A umfasst auch leichte Einachs-Anhänger, die nicht breiter
sind als das Zugfahrzeug
Kosten für das Fahrzeug:
Einsteigermotorräder gibt es am Gebrauchtmarkt schon ab 2.500 Euro,
damit wird sich die Freude aber auf Dauer in Grenzen halten. Besser man
rechnet mit ca. 5.000 Euro aufwärts für ein junges Nakedbike der
mittleren Hubraumklasse. Damit hat man lange Freude und kriegt auch noch
gutes Geld beim Wiederverkauf. Nach oben gibt es auch beim Motorrad
keine Grenzen. Supersportler mit 1000 Kubik und über 180 PS kratzen
bereits an der 20.000 Euro Marke (Yamaha, Honda, Kawasaki, Suzuki, BMW)
oder haben diese längst durchbrochen (MV Agusta, Ducati, Bimota). Auch
für 'Eisenhaufen' von Harley Davidson kann man eine Menge Geld
loswerden. Der Vorteil dabei ist allerdings der höchste Werterhalt von
allen Marken. |
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Die Erklärung der
unterschiedlichen Führerschein-Kategorien auf einen Blick |
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Führerscheinklasse |
Fahrzeuge |
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AM |
Zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu 45 km/h,
maximal 50 Kubik Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder maximal 4
kW bei Elektromotoren. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis zu
350 Kilo Gewicht (ohne Batterien) und bis zu 45 km/h, sowie
maximal 50 Kubik Hubraum bei Fremdzündungsmotoren (Benzin) oder
4 kW bei Dieselmotoren oder 4 kW bei Elektromotoren. |
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A1 |
Zweirädrige KFZ (mit oder ohne Beiwagen) mit maximal 125 Kubik
und bis zu 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg.
Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW. |
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A2 |
Zweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen) mit maximal 35 kW und
maximal 0,2 kW/kg.
Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW. |
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A |
Zweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen)
Dreirädrige KFZ |
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Text: Vauli
Fotos: Hersteller |
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