kotForumadmin EU Führerschein 2013 10.09.2012 Druck
1000PS erklärt die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A und B Code 111.
 
 

125er: 125 Kubik Motorräder, Roller und Mopeds

Motorrad-, Moped- und 125er-Fans aufgepasst, ab 2013 wird alles besser!

 

Führerschein NEU!

Führerscheinklasse AM Führerscheinklasse A1 Führerscheinklasse B Code 111
Führerscheinklasse A2 Führerscheinklasse A Führerscheinklassen auf einen Blick

Nicht immer sind Gesetzesänderungen mit einem bitteren Beigeschmack verbunden, denn neben Steuererhöhungen und anderen Hiobsbotschaften tritt bereits ab Jänner 2013 auch eine neue Führerscheinregelung in Kraft. Diese sieht eine Herabsetzung des Mindestalters für die Nutzung von 125er-Motorrädern und -Rollern sowie die Erhöhung der Maximalleistung bei Einsteiger-Motorrädern von 34 auf 50 PS vor.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Egal ob Moped, Motorrad oder Roller, ein motorisiertes Zweirad ist immer billiger als ein Auto. Zieht man nämlich die Parkkosten und die unnötigen Kilometer für die Parkplatzsuche mit ein, ist man mit dem Zweirad immer besser dran. Außerdem darf man sich bei stehenden Kolonnen vorschlängeln – das spart Zeit und schont die Nerven!

1000PS BRINGT LICHT INS DUNKEL!
Weil uns ultrakomplizierte Formulierungen (wie sie eben in Gesetzesblättern üblich sind) ebenso nerven wie Euch, haben wir den ganzen Kauderwelsch in eine verständliche Form gebracht.

 

Führerscheinklasse AM


  • ICH BIN 15 JAHRE ALT. WIE KOMME ICH ZU MEINEM MOPED-FÜHRERSCHEIN?

Das Ding wird im Amtsdeutsch natürlich nicht Mopedschein sondern Führerscheinklasse AM genannt. Neu daran ist, dass es sich nun nicht mehr um einen Mopedausweis sondern um einen echten Führerschein handelt. Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist das Mindestalter von 14 ½ Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten und von 15 ½ Jahren ohne deren Zustimmung.
 

Die Ausbildung kann in einer Fahrschule oder bei einem Autofahrerclub (ARBÖ, ÖAMTC) stattfinden. Der Theoriekurs darf außerdem von Schulen abgehalten werden und umfasst 6 Stunden. Außerdem musst Du 8 Fahrstunden absolvieren, davon dürfen bis zu 6 Stunden am Übungsplatz stattfinden, 2 Stunden müssen im Straßenverkehr gefahren werden.

Die Theorieprüfung ist dann je nach Ausbildungsstätte ein Papierfragebogen oder ein Computertest. Fahrprüfung gibt es keine, die ausreichende Fahrzeugbeherrschung wird vom Ausbildner beurteilt. Das Führerscheindokument, also die Scheckkarte wird Dir danach per Post zugestellt und ist ein international gültiger Führerschein. Es gibt auch keine Probezeit, die 0,1-Promille-Grenze gilt dennoch bis zu Deinem 20. Geburtstag

  • WAS DARF ICH MIT 'AM' FAHREN?

Einspurige und dreirädrige Mopeds mit maximal 50 Kubik Hubraum und maximal 45 km/h Bauartgeschwindigkeit sowie elektrisch angetriebene Scooter über 600 Watt Motorleistung oder über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit. Die Klasse AM darf außerdem mit jedem anderen Führerschein (Klassen B, C, D, …) gelenkt werden, dies kann von den einzelnen Mitgliedstaaten der EU aber eingeschränkt werden.

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Führerscheinklasse A1


  • ICH BIN 16 JAHRE ALT, WAS MUSS ICH TUN, UM DEN A1-SCHEIN ZU BEKOMMEN?

Ein Aufstieg von der Führerscheinklasse AM (also dem Moped-Führerschein) ist nicht möglich, sondern nur der Direkteinstieg. Das Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen beträgt 15 ½ Jahre. Eine gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) und ein Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht.

Die Fahrschulausbildung umfasst einen 26-stündigen Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten sowie einen 8-stündigen Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Außerdem 12 Fahrstunden inklusive Sonderausbildung „Erlangung von Risikokompetenz“. Grundsätzlich gilt: Die optimale Zeit für die Motorrad-Fahrausbildung ist das Frühjahr. Je nach Witterung im Februar/März solltest Du also die Theorie erledigen, im März/April dann die Fahrstunden und die Prüfung. So kannst Du den Frühsommer bereits zum Fahren nutzen. In den Sommerferien ist es in der Regel ziemlich heiß und daher zu anstrengend, um am Übungsplatz entspannt Fahrübungen zu machen.
 

Die Theorieprüfung ist ein Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten und dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Die Fahrprüfung selbst darf frühestens am 16. Geburtstag stattfinden. Sie besteht aus Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt, Fahrübungen, mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr und einer Nachbesprechung der, während der Prüfungsfahrt erlebten Situationen.

Nach der positiven Prüfung übergibt Dir der Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein, der im Inland 4 Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird danach per Post zugestellt. Die Probezeit dauert zwei Jahre, mindestens aber bis zum 20. Geburtstag Da es sich beim Führerschein der Klasse A1 um eine Mehrphasenausbildung handelt, musst Du nach 2 bis 12 Monaten ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining sowie zwei Monate danach (also 4 bis 14 Monate nach der Prüfung) eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule absolvieren. Die Mehrphasenausbildung musst Du aber nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A machen. Bist Du im Übrigen bereits zwei Jahre im Besitz des B Code 111-Führerscheins, kannst Du die 6 Fahrstunden für die Klasse A1 anrechnen lassen.

  • WAS DARF ICH MIT DER KLASSE A1 FAHREN?

Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht – Dein 125er darf also trocken nicht weniger als 110 Kilo wiegen. Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS). Die Klasse A1 ist im internationalen Verkehr gültig.

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Führerscheinklasse B Code 111


  • WIRD ES DEN 125er SCHEIN (Klasse B Code 111) WEITERHIN GEBEN?

Ja, der Klasse B Code 111-Führerschein wird in Österreich trotz europäischer Gleichschaltung weiterhin angeboten.

  • WAS MUSS ICH DAFÜR TUN?

Voraussetzung sind wie gehabt 5 Jahre Besitz des Auto-Führerscheins (Lenkerberechtigung der Klasse B) nicht mehr in der Probezeit sowie eine Praxisausbildung im Ausmaß von 6 Lektionen/Stunden, die bei Fahrschulen oder Autofahrerclubs (ARBÖ, ÖAMTC) angeboten werden. Eine Prüfung ist dabei ebenso nicht nötig wie eine Theorieausbildung, Erste-Hife-Kurs oder eine Untersuchung beim Arzt. Außerdem gibt es keine Mehrphasenausbildung und keine neuerliche Probezeit.

Falls Du nach 2 Jahren ununterbrochenem Besitz des Code 111-Scheins auf die Klasse A1 umsteigen möchtest (um dann in weiterer Folge den „großen“ Motorrad-Führerschein zu machen), werden Dir bei der Ausbildung für die Klasse A1 die bereits absolvierten 6 Fahrstunden angerechnet. Bei der Ausbildung für die Klassen A2 oder A kann jedoch nichts angerechnet werden.

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  • WELCHE 125er DARF ICH DAMIT LENKEN?

So wie bei der Motorradklasse A1 Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht – Dein 125er darf also trocken nicht weniger als 110 Kilo wiegen. Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS).

  • GILT DER B Code 111-SCHEIN IN GANZ EUROPA?

Nein, leider nur in Österreich, Italien und Luxemburg. Willst Du also mit deinem 125er auf große Reise gehen, solltest Du den A1-Führerschein machen.

 

Führerscheinklasse A2 (Leichtmotorräder)


  • ICH BIN 18 JAHRE ALT UND HABE NOCH KEINE MOPED- ODER 125er-ERFAHRUNG. WIE UND WO KANN ICH DIE PRÜFUNG FÜR DIE FÜHRERSCHEIN-KLASSE A2 MACHEN?

Das Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen beträgt 17 ½ Jahre. Eine gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) und ein Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht, letzterer entfällt bei Besitz der Klasse B.

Die Fahrschulausbildung umfasst einen 26-stündigen Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt bei Besitz der Klasse B) sowie einen 8-stündigen Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer und schließlich 12 Fahrstunden. Grundsätzlich gilt wie auch beim A1-Führerschein: Die optimale Zeit für die Motorrad-Fahrausbildung ist das Frühjahr. Je nach Witterung solltest Du im ersten Quartal die Theorie abschließen, um dann spätestens im April die Fahrstunden und die Prüfung erledigen zu können. Damit steht Dir bereits der Frühsommer zum Fahren zur Verfügung. In den Sommerferien ist es in der Regel zu heiß und zu anstrengend, um am Übungsplatz entspannt Fahrübungen zu machen.

Die Theorieprüfung ist ein Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt beim Besitz der Klasse B) und dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Die Fahrprüfung selbst darf frühestens am 18. Geburtstag stattfinden. Sie besteht aus Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt, Fahrübungen, mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr und einer Nachbesprechung der, während der Prüfungsfahrt erlebten Situationen.

Nach der positiven Prüfung übergibt Dir der Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein, der im Inland 4 Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird danach per Post zugestellt. Die Probezeit dauert zwei Jahre, wenn sie nicht bereits durch den Vorbesitz der Klasse B absolviert wurde. So wie bei der Klasse A1 musst Du beim Direkteinstieg in die Klasse A2 eine Mehrphasenausbildung absolvieren. Diese sieht nach 2 bis 12 Monaten ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining vor sowie zwei Monate danach (also 4 bis 14 Monate nach der Prüfung) eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule. Die Mehrphasenausbildung musst Du aber nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A machen.

  • WENN ICH BEREITS DIE KLASSE A1 HABE, WIRD MIR ETWAS ANGERECHNET?

Es gibt zwar keinen automatischen Aufstieg in die nächst höhere Führerscheinklasse, nach zwei Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung muss zum Upgrade auf die Klasse A2 aber lediglich eine Fahrprüfung abgelegt werden oder man besucht ein siebenstündiges Fahrtraining. Die Theorie entfällt.

Welche Motorräder darf ich mit der Klasse A2 fahren?

Motorräder mit oder ohne Beiwagen und maximal 35 kW (48 PS) Leistung sowie maximal 0,2 kW/kg Eigengewicht (Deine Maschine muss also mindestens 175 Kilo wiegen). Eine ungedrosselte Version als „Originalvariante“ ist mit maximal doppelter Leistung (daher höchstens 70 kW oder 96 PS) zulässig. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS) sind erlaubt.

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  • ICH BIN 18 JAHRE ALT UND HABE BEREITS EINEN MOPED-FÜHRERSCHEIN - MUSS ICH NEUERLICH EINE PRÜFUNG ABLEGEN?

Als Besitzer eines Mopedführerscheins kannst Du leider nicht den Schein umschreiben lassen, sondern musst neuerlich eine Ausbildung absolvieren und eine Prüfung ablegen. Sei aber nicht traurig darüber, die Praxisübungen ermöglichen Dir, Erfahrungen mit großen Maschinen zu erlangen – immerhin sind „nur“ 48 PS im Vergleich zu einem Moped mit gerade mal 3 PS ein gewaltiger Unterschied. Das kommt ja schließlich auch Deiner Sicherheit zugute.

 

Führerscheinklasse A


  • WAS MUSS ICH SCHLIESSLICH TUN, UM MIT DER KLASSE A ECHTE, GROSSE MASCHINEN FAHREN ZU DÜRFEN?

Ohne Vorbesitz der Klasse A2 beträgt das Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen 23 ½ Jahre. Bei Besitz von A2 kannst Du frühestens 1 ½ Jahre nach der erfolgreichen A2-Fahrprüfung damit beginnen. Eine gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) und ein Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht, letzterer entfällt bei Besitz der Klasse B.

Die Fahrschulausbildung umfasst einen 26-stündigen Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt bei Besitz der Klasse B) sowie einen 8-stündigen Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer und schließlich 12 Fahrstunden. Grundsätzlich gilt wie auch bei den Klassen A1 und A2: Die optimale Zeit für die Motorrad-Fahrausbildung ist das Frühjahr. Je nach Witterung solltest Du bereits im Februar oder März die Theorie abschließen, um im März oder April dann die Fahrstunden und die Prüfung erledigen zu können. Damit steht Dir bereits der Frühsommer zum Fahren zur Verfügung. In den Sommerferien ist es oftmals zu heiß und zu anstrengend, um am Übungsplatz entspannt Fahrübungen zu machen.

Die Theorieprüfung ist ein Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt beim Besitz der Klasse B) und dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Die Fahrprüfung selbst darf frühestens am 24. Geburtstag stattfinden – sofern Du nicht schon die Klasse A2 besitzt (mehr darüber im nächsten Punkt). Sie besteht aus Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt, Fahrübungen, mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr und einer Nachbesprechung der, während der Prüfungsfahrt erlebten Situationen.

Nach der positiven Prüfung übergibt Dir der Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein, der im Inland 4 Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird danach per Post zugestellt. Die Probezeit dauert zwei Jahre, wenn sie nicht bereits durch den Vorbesitz der Klasse B absolviert wurde. So wie bei den Klassen A1 und A2 musst Du beim Direkteinstieg in die Klasse A eine Mehrphasenausbildung absolvieren. Diese sieht nach 2 bis 12 Monaten ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining vor sowie zwei Monate danach (also 4 bis 14 Monate nach der Prüfung) eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule. Die Mehrphasenausbildung musst Du aber nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A machen.

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  • UND WENN ICH BEREITS DIE KLASSEN A1 ODER A2 HABE, WIRD MIR ETWAS ANGERECHNET?

Es gibt auch hier keinen automatischen Aufstieg in die nächst höhere Führerscheinklasse, nach zwei Jahren Besitz von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung muss zum Upgrade auf die Klasse A aber nur entweder eine Fahrprüfung abgelegt werden oder man besucht ein siebenstündiges Fahrtraining. Willst Du aber direkt von A1 auf A wechseln, musst Du zur Fahrprüfung antreten und mindestens 24 Jahre alt sein. Die Theorie entfällt in beiden Varianten.

  • WELCHE MOTORRÄDER DARF ICH MIT DER KLASSE A FAHREN?

Alle! Im Klartext Motorräder mit oder ohne Beiwagen und dreirädrige Kfz über 15 kW (20 PS). Die Lenkberechtigung der Klasse A umfasst auch leichte Einachs-Anhänger, die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug

  • MIT WELCHEN KOSTEN MUSS ICH RECHNEN?

Kosten für das Fahrzeug: Einsteigermotorräder gibt es am Gebrauchtmarkt schon ab 2.500 Euro, damit wird sich die Freude aber auf Dauer in Grenzen halten. Besser man rechnet mit ca. 5.000 Euro aufwärts für ein junges Nakedbike der mittleren Hubraumklasse. Damit hat man lange Freude und kriegt auch noch gutes Geld beim Wiederverkauf. Nach oben gibt es auch beim Motorrad keine Grenzen. Supersportler mit 1000 Kubik und über 180 PS kratzen bereits an der 20.000 Euro Marke (Yamaha, Honda, Kawasaki, Suzuki, BMW) oder haben diese längst durchbrochen (MV Agusta, Ducati, Bimota). Auch für 'Eisenhaufen' von Harley Davidson kann man eine Menge Geld loswerden. Der Vorteil dabei ist allerdings der höchste Werterhalt von allen Marken.


Die Erklärung der unterschiedlichen Führerschein-Kategorien auf einen Blick


Führerscheinklasse

Fahrzeuge

AM Zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu  45 km/h, maximal 50 Kubik Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder maximal 4 kW bei Elektromotoren.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis zu 350 Kilo Gewicht (ohne Batterien) und bis zu 45 km/h, sowie maximal 50 Kubik Hubraum bei Fremdzündungsmotoren (Benzin) oder 4 kW bei Dieselmotoren oder  4 kW bei Elektromotoren.

A1 Zweirädrige KFZ (mit oder ohne Beiwagen) mit maximal 125 Kubik und bis zu 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg.
Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW.
A2 Zweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen) mit maximal 35 kW und maximal 0,2 kW/kg.
Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW.
A Zweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen)
Dreirädrige KFZ
 

 
Interessante Links:
  • 125er Führerschein - Motorräder
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Text: Vauli
Fotos:
Hersteller


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