|
Im anerkannten Schadensfall erhält der Versicherungsnehmer auf Basis der
empfohlenen minimalen Restprofiltiefe
am Vorderrad von zwei Millimetern und am Hinterrad von drei Millimetern für den
abgesicherten Reifen eine Gutschrift über den bezahlten Kaufpreis.
Für
Motorradreifen, die darüber hinaus verschlissen sind, greift die Fahrspaß-Versicherung nicht mehr. Die Überprüfung des Schadensfalles geschieht entweder
durch einen autorisierten Biker´s Club-Händler beziehungsweise Suzuki
Vertragshändler vor Ort oder direkt durch den Außendienst der BRIDGESTONE
Austria GmbH. |